Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 26. Februar 2026 ist das „Zweite Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und des Personenbeförderungsgesetzes“ offiziell in Kraft getreten. Diese Novelle markiert einen Wendepunkt in der nationalen Transportgesetzgebung und harmonisiert deutsches Recht mit dem EU-Mobilitätspaket und verschärft die Standards für Marktzugang und Kontrolle massiv.
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