Mit seinem Urteil vom 27. Juni 2024 hat der BGH der Werbung mit der Klimaneutralität eines Produktes oder einer Dienstleistung einen Riegel vorgeschoben, sofern es sich tatsächlich um eine bloße Kompensation handelt. Der BGH stellt strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit von Werbeaussagen.
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