AMÖ-Zertifikat

Ihr Nachweis für Qualitäts­umzüge und Verbraucher­schutz.

Das „rollende Känguru” ist unser Qualitätssiegel. Jedes Jahr verleihen wir als Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. das Zertifikat „anerkannter AMÖ-Fachbetrieb“. Unsere geprüften Umzugsprofis verpflichten sich selbst über die fachliche Kompetenz, Leistungsfähigkeit sowie Zuverlässigkeit hinaus zu einer umfassend hohen Qualität ihrer Dienstleistungen. Die begleitende, unabhängige Qualitätskontrolle wird von der SVG Zertifizierungs GmbH vorgenommen. Verbraucher, die bei ihrem Umzug auf Nummer sicher gehen möchten, achten bei der Wahl ihres Umzugsunternehmens auf das AMÖ-Zertifikat.

Grundvoraussetzung für das AMÖ-Zertifikat ist es, als ordentlicher Kaufmann zu handeln: Mit dem AMÖ-Zertifikat ausgezeichnete Unternehmen beraten ihre Kundinnen und Kunden gründlich und umfassend und erstellen für sie nachvollziehbare, übersichtliche und detaillierte Angebote sowie Rechnungen.

Zertifizierte AMÖ-Spediteure verpflichten sich unter anderem auch dazu, als Umzugsberater, Transportleiter und Packer nur Fachleute, geeignete und sichere Technik sowie umweltverträgliche Verpackungsmaterialien einsetzen.

Und sollte es zu unüberbrückbaren Differenzen kommen sind AMÖ-Mitgliedsunternehmen verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren der „Schlichtungsstelle Umzug“ mitzuwirken. Die Verbraucherschlichtungsstelle wird nur aktiv, wenn Sie als Verbraucherin oder Verbraucher mit einem AMÖ-Mitgliedsunternehmen umgezogen sind!

Beispiele für Prüfpunkte zur AMÖ-Zertifizierung „anerkannter AMÖ-Fachbetrieb“:

Zur Prüfung verpflichtende Lizenzen …
Zur Prüfung für das AMÖ-Zertifikat müssen von den Unternehmen wichtige Lizenzen wie die Güterkraftverkehrserlaubnis und die EU-Lizenz vorgelegt werden. Wenn keine Transporte im Selbsteintritt durchgeführt werden, muss das Verzeichnis der eingesetzten Subunternehmer im Abgleich mit den Geschäftsprozessen vorgelegt werden. Weiterhin werden die Verkehrshaftungs- und die Betriebshaftpflichtversicherung geprüft sowie anhand des Lohnsummennachweises an die BG Verkehr und andere gesetzliche Unfallversicherungen das Erfüllen der sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Verpflichtungen.
Sehr detailliert wird die Übereinstimmung von Angebot und Abrechnung geprüft …
Unternehmensname mit Rechtsform, Inhaber/Vertretungsberechtigter, Anschrift, HRG-Nummer (sofern eintragungspflichtig), USt-Ident Nr., Be- und Entladeadresse, Umfang des Umzugsgutes, klare Hinweise auf kostenpflichtige Bestandteile, Umfang der zu erbringenden Leistung, Einzelpositionen oder Festpreis für Gesamtleistung, Ausweisung der Mehrwertsteuer, Leistungsbeschreibung, Verwendung der Haftungsinformation sowie der Hinweis im Angebot über weitergehende Versicherung.
Außerdem müssen in den Haftungsinformationen besondere Passagen (Schadensmeldefristen) drucktechnisch hervorgehoben werden, auch der Hinweis auf die „Schlichtungsstelle Umzug“ der AMÖ darf in den AGB nicht fehlen.
Kontrolliert werden ebenso Angaben beim Einsatz von Subunternehmern …
Transportabgabe-Auftrag, Güterkraftverkehrserlaubnis, Versicherungen/Haftungsangaben, Vereinbarung bezüglich Personal/Qualitätskriterien (bzw. AMÖ-Zertifikat).
Die fachliche Qualifikation des Personals wird stichprobenartig über Personalakten und Tätigkeitsnachweise überprüft. Dazu werden die entsprechenden Personalblätter, Arbeitsscheine und der Dispositionsplan herangezogen.
Des Weiteren muss das Unternehmen verschiedenen Nachweise erbringen …
Es werden nur Umzugskartons aus Recyclingmaterial verwendet. Es werden Fahrzeuge mit festem Aufbau bzw. verschließbarem Heck eingesetzt, inklusive Container und Wechselbrücken. Außerdem werden die Möglichkeiten der Ladungssicherung durch Zurrleisten, Zurrtöpfe und Gurtmaterialien geprüft und ob die Ausrüstung gemäß EN 12522 mit Decken und Kisten vorhanden ist. Falls Möbellager angeboten werden, müssen sie trocken, abschließbar sowie für unbefugte Dritte unzugänglich sein. Lagerpartien müssen eindeutig getrennt sein. Abschließbare Lagercontainer bzw. Wechselbehälter müssen sich auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände befinden.
Ein AMÖ-Zertifikat ist durch folgende Angaben gekennzeichnet …
Namen und Anschrift des Unternehmens, ein Logo mit dem rollenden AMÖ-Känguru, den Schriftzug „Qualitätskontrolle durch SVG-Zert“ sowie eine individuelle Zertifikatsnummer. Das Zertifikat ist vom Hauptgeschäftsführer der AMÖ und der zertifizierenden Stelle unterschrieben.

Das „rollende Känguru“ ist unser Qualitäts­siegel

Wer mit einem ausgezeichneten AMÖ-Mitglieds­unternehmen umzieht, erhöht seine Chance auf einen reibungslosen und stressfreien Umzug!

Die AMÖ vergibt das Zertifikat seit 30 Jahren an Mitgliedsunternehmen, die zur Selbstverpflichtung und Überprüfung der relevanten Kriterien bereit sind. Es wird auf Antrag innerhalb des Jahres für das Folgejahr verliehen. Das AMÖ-Zertifikat kann nur an AMÖ-Mitgliedsunternehmen verliehen werden. Wer nicht Mitglied im Verband ist, kann nicht zertifiziert werden!

Alle ausgezeichneten Umzugs- und Transportunternehmen sind im Verzeichnis „Ein AMÖ-Spediteur ist immer in Ihrer Nähe“ aufgeführt, das jährlich neu von uns herausgegeben wird. Außerdem sind alle ausgezeichneten AMÖ-Mitgliedsunternehmen auf www.umzug.org aufgeführt, der garantiert werbe- und für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfreien Umzugsplattform der AMÖ.