„geprüfter amoe:spediteur“

Das AMÖ-Qualitätskennzeichen

Die Veränderungen der Prüfungsmodalitäten sind umfassender Natur. Daher wird es bis zur Verleihung des neuen Qualitätskennzeichens an Mitgliedsunternehmen, die die Prüfung bestanden haben, noch schätzungsweise bis zum zweiten Quartal 2025 dauern. Bis dahin wird das im Jahr 2024 erteilte AMÖ-Zertifikat seine Gültigkeit behalten. Voraussetzung hierfür ist, dass das Unternehmen das neue Qualitätskennzeichen „geprüfter amoe:spediteur“ für das Jahr 2025 bereits beantragt hat und weiterhin Mitglied des Bundesverbandes Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. ist. Denn nur für unsere Mitgliedsunternehmen können wir einstehen. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, verfügt das Umzugsunternehmen über ein an dieses Unternehmen gerichtetes Schreiben, das diesen Sachverhalt adressiert. Lassen Sie es sich im Zweifelsfall zeigen.

Unsere Mitgliedsunternehmen sind Vorreiter in puncto Leistungsfähigkeit, Qualität und Service und wollen das bleiben. Gleichzeitig wollen sie, dass ihre Bemühungen in anderen Bereichen, wie z. B. Nachhaltigkeit, zur Geltung kommen. Daher haben wir im Jahr 2024 die Kriterien für die Vergabe unseres Qualitätskennzeichens umfassend überarbeitet. Ziel war es, das „rollende Känguru”, das bis dahin unser Qualitätssiegel war, noch umfassender und damit aussagekräftiger für Umziehende zu machen. Mitgliedsunternehmen, die mit dem neuen Qualitätskennzeichen „geprüfter amoe:spediteur“ ausgezeichnet wurden, verpflichten sich über eine jährliche Prüfung ihrer fachlichen Kompetenz, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hinaus zu einer umfassend hohen Qualität ihrer Dienstleistungen.

Die begleitende Qualitätskontrolle wird durch sach- und fachkundige Prüfbeauftragte vorgenommen. Dazu gehören auch regelmäßige Prüfungen in den Betrieben der Mitgliedsunternehmen, die das Qualitätskennzeichen „geprüfter amoe:spediteur“ beantragt haben. Umziehende, die bei ihrem Umzug auf Nummer sicher gehen möchten, achten bei der Wahl ihres Umzugsunternehmens auf das Qualitätskennzeichen „geprüfter amoe:spediteur“.

Die Kriterien des Qualitätskennzeichens, die durch sach- und fachkundige Prüfbeauftragte überprüft werden, sind in verschiedene Kategorien aufgeteilt.

Das „rollende Känguru“ – unser bisheriges Qualitäts­zeichen

Hier stellen wir Kategorie für Kategorie der neuen Kriterien des Qualitätskennzeichens „geprüfter amoe:spediteur” kurz vor.

Einhaltung gesetzlicher Regelungen und Satzungsvorgaben

Die Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen und Satzungsvorgaben bildet den Ausgangspunkt der Überprüfung. Hier geht es um Genehmigungen und Lizenzen der Betriebsführung, die Themen Versicherung, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft und Finanzamt, aber auch darum, wie das Unternehmen aufgestellt ist und welche Subunternehmer es einsetzt. Auch die Themen Arbeitszeiteinhaltung und Arbeitssicherheit werden geprüft.

Die in dieser Kategorie geprüften Kriterien sind für Umziehende wichtig, da sie zeigen, ob das Mitgliedsunternehmen, an das wir das Qualitätskennzeichen verliehen haben, gesetzeskonform handelt und so etwaige Haftungsrisiken für Umziehende minimiert werden können. Ihr Umzug sollte professionell und stressfrei verlaufen.

Drei Kategorien rund um das Thema Qualität

In drei weiteren Kategorien geht es um das Thema Qualität. So haben wir Kriterien für das Qualitätsmanagement, die Qualität der Betriebsmittel und auch der Mitarbeiter entwickelt. Diese Kriterien wollen wir nach und nach einführen und dann auch überprüfen.

Wir prüfen, ob das Mitgliedsunternehmen eine Qualitätspolitik definiert hat und wie diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermittelt wird. Aus Sicht eines Kunden ist eine Qualitätspolitik besonders wichtig, weil sie die Verlässlichkeit, Konsistenz und kontinuierliche Verbesserung der Dienstleistungen eines Unternehmens sicherstellt. Beispielsweise geht es um das Thema Fehlerminimierung und eben auch darum, ob ein gleichbleibend hoher Standard bei der Erbringung der Dienstleistungen erbracht wird.

Wir prüfen auch, ob für die Erbringung von Umzugsdienstleistungen geeignete Fahrzeuge mit festem Aufbau und verschließbarem Heck eingesetzt werden. Dies gilt auch für eingesetzte Container und Wechselaufbauten. Außerdem werden die Möglichkeiten der Ladungssicherung durch Zurrleisten, Zurrtöpfe und Gurtmaterialien geprüft und ob die Fahrzeuge DIN EN 12522 entsprechen. Falls Möbellager angeboten werden, müssen sie trocken, abschließbar sowie für unbefugte Dritte unzugänglich sein. Lagerpartien müssen eindeutig voneinander getrennt sein. Und abschließbare Lagercontainer bzw. Wechselbehälter müssen sich auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände befinden.

Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind wichtig, damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand bleiben. Wir prüfen, ob das mit dem Qualitätskennzeichen „geprüfter amoe:spediteur“ ausgezeichnete Mitgliedsunternehmen diese anbietet und wenn ja, welche das genau sind. Die mit dem Qualitätskennzeichen ausgezeichneten Mitgliedsunternehmen verpflichten sich auch dazu, als Umzugsberater, Teamleiter und Packer nur Fachleute sowie geeignete und sichere Technik einzusetzen. Darüber hinaus wollen wir wissen, ob Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung gestellt werden.

Als Kundin oder Kunde müssen Sie sich darauf verlassen können, dass die durch das gewählte Umzugsunternehmen angebotenen Dienstleistungen professionell und mit einer hohen und gleichbleibenden Qualität angeboten werden. Dazu braucht es gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, geeignete Fahrzeuge sowie Hilfsmittel. Genau diese Kriterien prüfen wir.

Transparenz gegenüber Kundinnen und Kunden

In der Kategorie Transparenz gegenüber Kundinnen und Kunden prüfen wir stichprobenhaft Angebote und dazugehörige Umzugsverträge. Weitere Aspekte, die wir prüfen, sind die Themen Datenschutz, die Ablaufplanung des Umzuges und etwaige Vorabinformationen an Kunden, Abrechnungsprozesse und Zahlungsmodalitäten sowie der Umgang mit Reklamationen und die Schadenabwicklung. Auch die Webseite des Unternehmens muss gewissen Kriterien genügen. Einfluss auf die Bewertung des Unternehmens haben auch mögliche Fälle bei der Schlichtungsstelle Umzug und die Art und Weise ihrer Beilegung.

Uns ist wichtig, dass die mit dem Qualitätskennzeichen „geprüfter amoe:spediteur“ ausgezeichneten Mitgliedsunternehmen ihre Kundinnen und Kunden gründlich und umfassend beraten und für sie nachvollziehbare, übersichtliche und detaillierte Angebote sowie Rechnungen erstellen. Und wichtig ist uns auch, dass im Falle eines Falles die Streitbeilegung professionell abläuft. Sollte es zu unüberbrückbaren Differenzen kommen, sind AMÖ-Mitgliedsunternehmen verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren der „Schlichtungsstelle Umzug“ mitzuwirken. Die Verbraucherschlichtungsstelle wird nur aktiv, wenn Sie mit einem AMÖ-Mitgliedsunternehmen umgezogen sind!

Umwelt und Nachhaltigkeit

In der Kategorie Umwelt und Nachhaltigkeit werden die zu erfüllenden Kriterien nach und nach weiterentwickelt und den Erfordernissen der Gesetzgebung und des Marktes angepasst. Hier geht es um Fragen wie und ob das Unternehmen Umweltziele festgelegt hat oder diesbezügliche Kennzahlen erhebt.

Unsere Mitgliedsunternehmen handeln umweltfreundlich und sozial verantwortungsbewusst. Sie erbringen so nicht nur einen Mehrwert für die Umwelt, sondern auch für ihre Kundinnen und Kunden. Denn das beruhigt nicht nur das eigene Gewissen, sondern hilft, unseren Planeten für kommende Generationen zu bewahren. Zudem führt nachhaltiges Handeln auch häufig zu Ersparnissen für Kundinnen und Kunden, weil verwendete Materialien langlebiger oder wiederverwendbar sind.

Mitarbeiterzufriedenheit, Kundenzufriedenheit und Kollegenzufriedenheit

In den Kategorien Mitarbeiterzufriedenheit, Kundenzufriedenheit und Kollegenzufriedenheit prüfen wir verschiedene Kriterien. Auch diese Kategorien werden wir im Lauf der Zeit weiterentwickeln. Und ja, wir bewerten uns auch untereinander. Denn unser Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung aller AMO-Mitgliedsunternehmen!

Den Abschluss bilden weitere Fragen, die aktuell nicht in die Bewertung des geprüften Unternehmens einfließen. Diese Fragen dienen uns als Indikatoren für die Weiterentwicklung des Qualitätskennzeichens. Ihre Beantwortung erlaubt uns Rückschlüsse darauf, ob und wie das neue Qualitätskennzeichen aus Sicht unserer Mitgliedsunternehmen weiterentwickelt werden soll.

In Kürze finden Sie in den Güte- und Prüfbestimmungen für das Qualitätskennzeichen „geprüfter amoe:spediteur“ genau hier detailliertere Informationen zum Ablauf der Prüfungen und zu den einzelnen Kriterien, die wir für das Qualitätskennzeichen prüfen.

Alle bisher ausgezeichneten Umzugs- und Transportunternehmen sind im Verzeichnis „Ein AMÖ-Spediteur ist immer in Ihrer Nähe“ aufgeführt. Im Zuge der Verleihung des Qualitätskennzeichens „geprüfter amoe:spediteur“ wird das Verzeichnis an dieser Stelle durch eine Suchmaske ersetzt. Über diese können interessierte Personen AMÖ-Mitgliedsunternehmen auffinden, an die wir das Qualitätskennzeichen „geprüfter amoe:spediteur“ verliehen haben.