Die Beauftragung von Unterfrachtführern – allgemein als Subunternehmer bekannt – wird immer gängiger. Im Verhältnis zum Kunden kommt es hierbei des Öfteren zu Verwirrung, wer genau der Anspruchsgegner bei Problemen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Umzugs ist.
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