Bohren von Löchern
Zum 5. Dezember 2024 ist die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten, mit wesentlichen Änderungen im Hinblick auf die Arbeit mit Asbest beim Bauen im Bestand. So ist bei Gebäuden, die vor 1993 erbaut wurden, regelmäßig von asbesthaltiger Bausubstanz auszugehen. Mit erheblichen Folgen für die Gefährdungsbeurteilung:
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