Regelmäßig kommt zum Jahresende die Frage auf, was mit dem restlichen Urlaubsanspruch passiert. Kann dieser mit ins nächste Jahr genommen werden und falls ja, für wie lange? Dies wird von Unternehmen zu Unternehmen anders gehandhabt. Wichtig ist es jedoch, Arbeitnehmer diesbezüglich zu informieren und auf den etwaigen Verfall des Resturlaubs hinzuweisen.
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