Das Bundesministerium für Verkehr veröffentlichte, dass das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Kosovo über den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße am 12. Mai 2025 in Kraft getreten ist. Die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgte am 19. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 II Nr. 308). Das Abkommen schafft einen gemeinsamen Rechtsrahmen für den Straßenpersonen- und Straßengüterverkehr zwischen Deutschland und Kosovo und ersetzt die bisherige Übergangsregelung, die seit 2017 bestand.
Hintergrund zum Abkommen über grenzüberschreitenden Straßenverkehr zwischen Deutschland und Kosovo:
Seit 2017 konnten Verkehrsunternehmen beider Staaten auf Grundlage einer vorläufigen bilateralen Vereinbarung Genehmigungen für Wechsel- und Transitverkehre beantragen. Mit Inkrafttreten des völkerrechtlichen Abkommens wird diese Übergangsregelung durch einen dauerhaft geltenden Rechtsrahmen ersetzt.
Die neue Regelung schafft Rechts- und Planungssicherheit, erleichtert den Marktzugang und sorgt für größere Kontinuität in der Genehmigungspraxis.
Das bedeutet konkret:
Rechts- und Planungssicherheit: Das bisherige Übergangsregelwerk wird durch ein dauerhaft geltendes, völkerrechtlich verbindliches Abkommen ersetzt.
Erleichterter Marktzugang: Deine Transporte nach Kosovo bzw. im Transitverkehr können künftig auf einer klar geregelten Grundlage durchgeführt werden.
Bilaterale Kontinuität: Die seit 2017 geübte Genehmigungspraxis bleibt im Kern bestehen und kann künftig auf Basis des offiziellen Abkommens weitergeführt werden, was dir auch wiederum Planungssicherheit gibt.
Kompatibilität mit EU-Standards: Das Abkommen orientiert sich an etablierten europäischen Musterfällen für bilaterale Verkehrsabkommen und fördert die Harmonisierung der Rahmenbedingungen.
Somit wird dieses Abkommen als weiterer Schritt zur Stärkung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Kosovo im Bereich des internationalen Straßengüterverkehrs gesehen. Das erleichtert dir damit, rechtssichere Abläufe einzuhalten.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV)