Wurde dir das Qualitätskennzeichen verliehen, kannst du es dauerhaft nutzen, sofern du einmal jährlich eine Prüfung gemäß dieser Güte- und Prüfbestimmungen beim Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. beantragst, die Voraussetzungen für die Prüfung erfüllst und die Prüfung auch erfolgreich bestehst. Im Folgenden möchten wir dich über anstehende Fristen informieren.
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