Kurze Fort- und Weiterbildung für Entscheider
Kurze Online-Bildungsmaßnahmen zu aktuellen Themen und Herausforderungen mit ausgewählten Experten. Die Teilnahme ist für Mitglieder der AMÖ und seiner Landesverbände kostenlos.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt – sichere dir heute noch den Termin, an dem du teilnimmst!
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Nähere Einzelheiten zu unseren Webinaranbegoten:
Donnerstag, 7. November, 11 Uhr: Arbeitskräfte aus dem Ausland
Aktuelle Entwicklungen in der Fachkräfteeinwanderung durch die Agentur für Arbeit.
Referentin: Tanya Röder, Arbeitgeberservice Potsdam, Agentur für Arbeit Potsdam
Donnerstag, 14. November, 14 Uhr: E-Rechnungen
Mit dem Wachstumschancengesetz von März 2024 wurde die Einführung einer obligatorischen E-Rechnung für inländische Umsätze zwischen Unternehmen (B2B) ab dem 1. Januar 2025 beschlossen.
Referent: Michael Römer, IHK Frankfurt am Main im Geschäftsfeld Recht und Steuern, spricht für amoe-Mitglieder zu diesen Punkten:
E-Rechnungspflicht ab dem Jahr 2025: Die verpflichtende E-Rechnung wird zum 1. Januar 2025 für steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze eingeführt.
E-Rechnung gemäß Norm EN 16931 sowie weitere Formate: Unter einer E-Rechnung versteht der Gesetzgeber eine Rechnung, welche die europäische Norm EN 16931 erfüllt. Die bereits in der Praxis verwendeten Formate ZUGFeRD 2.x und XRechnung entsprechen dieser Norm. Hybride Formate werden ebenso zulässig sein.
Alle Unternehmen – bis auf Kleinunternehmer – werden in der Pflicht sein. Ab dem 1. Januar 2025 müssen grundsätzlich alle Unternehmen (ohne Kleinunternehmer) in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Der Versand von E-Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 ebenfalls für alle Unternehmen zur Pflicht, allerdings wird es Übergangsregelungen geben.
Hinweis: Kleinunternehmer werden – festgelegt durch das BMF-Schreiben vom 15.10.2024 zur E-Rechnungspflicht ab 2025 – ausgenommen!