Am 24. Dezember 2020 haben sich EU und Vereinigtes Königreich auf ein Handels- und Kooperationsabkommens geeinigt. Dieses Abkommen wurde in Folge des Brexits erforderlich. Bereits seit dem 1. Januar 2021 wurde das Abkommen vorläufig angewendet, in Kraft trat es dann am 1. Mai 2021. Der Straßengüterverkehr ist einer der Bereiche, in denen die EU und das Vereinigte Königreich auch weiterhin sehr eng zusammenarbeiten wollen. Das Abkommen enthält in Teil 2, Position 3, Titel I und im Anhang ROAD-1 umfangreiche Bestimmungen für die Erbringung des gewerblichen Straßengüterverkehrs.
Überblick über die wichtigsten Regelungen
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