Bereits seit 1956 kommen auf Grundlage des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag – CMR1 – im internationalen Straßengüterverkehr einheitliche Beförderungsverträge zur Anwendung.
Die Standardisierung des Frachtvertrags erleichtert das Ausfüllen und die Kontrolle des Inhalts des Dokumentes. Das Mitführen des international anerkannten Frachtbriefes hilft auch bei der Kommunikation und dem Nachweis der Einhaltung bestehender Verpflichtungen, insbesondere bei Kontrollen im Ausland. Nun soll der Frachtbrief digital werden.
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