Bisher war für die Einfuhr von gebrauchten, vorbefüllten Einrichtungen wie Klimaanlagen, Kühlschränken oder mobilen Klimageräten, die mit Kühlmitteln wie R134a gefüllt sind, eine Konformitätserklärung gemäß Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (F-Gase-VO) erforderlich. Diese Regelung galt vor allem für gewerbliche Importe und war für Privatpersonen oft mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden.
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