Bei Reisen ins Ausland können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuerfreie Reisekostenvergütungen gewähren. Der Gesetzgeber legt Pauschalen für die sogenannten Verpflegungsmehraufwendungen fest. Diese sind je nach Reiseland unterschiedlich hoch. Eine Übersicht der ab dem 1. Januar 2024 geltenden Sätze für die Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen ist über folgenden Link zu finden:
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