Im November 2023 trat das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (EnEfG) in Kraft. Zentrales Ziel ist die Senkung des Energieverbrauches öffentlicher Stellen und von Unternehmen. Es soll einen maßgeblichen Beitrag zur Einhaltung der deutschen Energie- und Klimaziele leisten. Durch das EnEfG wurden zudem die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) an Unternehmen erweitert. Für die Frage, ob man unter das EDL-G fällt oder nicht, war bisher allein entscheidend, ob man KMU oder Nicht-KMU ist. Nicht-KMU sind danach verpflichtet, Energieaudits durchzuführen oder Energie (EMS)- oder Umweltmanagementsysteme (UMS) einzuführen. Das EnEFG stellt nunmehr unabhängig vom KMU-Status auf den tatsächlichen Verbrauch eines Unternehmens ab.
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