Nachdem mit dem Digital Service Act (DSA) auf EU-Ebene ein umfassender Rechtsrahmen für Maßnahmen gegen Hassreden, Desinformationen und illegale Inhalte im Internet geschaffen wurde, trat im zweiten Quartal des Jahres auch auf nationaler Ebene das Digitale Dienste Gesetz (DDG) in Kraft. Diesbezüglich wird in der Bundesnetzagentur eine Koordinierungsstelle eingerichtet, an die man sich bei Verstößen gegen das DDG wenden kann. Weiter umfassen die Regelungen des DDG auch die bisher im Telemediengesetz geregelten Impressumspflichten für Webseitenbetreiber. Insoweit kam es zu geringfügigen Änderungen, auf die wir Sie hinweisen wollen:
Nutze deine persönlichen Zugangsdaten,
um Zugang zum amoe:mitgliederbereich zu haben.