Pfandverwertung statt Entsorgung
Mit einer langjährigen Einlagerung von Gegenständen stellt sich immer wieder die Frage, was man machen soll, wenn der Kunde „abtaucht“. Dieser verschwindet im Ausland, verstirbt oder hat kein Interesse mehr an dem eingelagerten Gut. Dies stellt kein Problem dar, solange die monatliche Miete entrichtet wird. Was aber passiert, wenn die Zahlung eingestellt wird oder eine Kündigung des Vertrags im Zusammenhang mit einer Neustrukturierung ohne Reaktion verbleibt?
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