Laut einem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen ist der Unfall eines Arbeitnehmers innerhalb der eigenen Wohnung auf dem Weg von den Wohnräumen in sein Arbeitszimmer nicht als Arbeitsunfall zu werten. Demnach steht der Sturz im Homeoffice nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
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