Neue Einschätzungen von BaFin und DIHK
Sachverhalt
Umzugslogistiker haften gemäß § 451e HGB bis zu einem Wert von 620 Euro pro Kubikmeter für das Umzugsgut. Da die Betriebshaftpflichtversicherung Sachschäden, die am Umzugsgut während des Transports entstanden sind, kategorisch ausschließt, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zunächst die erste Wahl. Diese üblicherweise als Verkehrshaftpflichtverischerung bezeichnete Versicherung ist bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen Pflicht.
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