Aus gegebenem Anlass weisen wir alle Rahmenvertragspartner ausdrücklich darauf hin, dass die werbliche Nutzung der Geschäftsbeziehung zur Bundeswehr/zum Auswärtigen Amt untersagt ist (vgl. § 6 Rahmenvereinbarung Inland oder § 12 Rahmenvereinbarung Ausland).
Gemäß den vertraglichen Bestimmungen ist es untersagt …
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