Für Reisen innerhalb Deutschlands beträgt die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand unverändert EUR 14,00 (bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) und EUR 28,00 (bei Abwesenheit von 24 Stunden). Für Auslandstätigkeiten entnehmen Sie die Verpflegungsmehraufwände bitte dem unten verlinkten Dokument des Bundesministeriums der Finanzen.
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