Die Usancen der Möbelspedition sind Handelsbräuche im Sinne des § 346 HGB. Als im Handelsverkehr geltende Gewohnheiten und Gebräuche sind sie als Verkehrssitte zu berücksichtigen. Es steht den Möbelspediteuren frei, im Rahmen individueller Vereinbarungen, abweichende Regelungen zu treffen.
Usancen der Möbelspedition [Download]
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