• Usancen der Möbelspedition

    Die Usancen der Möbelspedition sind Handelsbräuche im Sinne des § 346 HGB. Als im Handelsverkehr geltende Gewohnheiten und Gebräuche sind sie als Verkehrssitte zu berücksichtigen. Es steht den Möbelspediteuren frei, im Rahmen individueller Vereinbarungen, abweichende Regelungen zu treffen.


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