Für den Transport von Neumöbeln und sonstigen Gütern, bei denen es sich nicht um Umzugsgut handelt, empfiehlt die AMÖ seit dem 1. Januar 2017 die Anwendung der ADSp 2017.
Beim Stückguttransport in der Möbelspedition (z.B. bei eBay gekaufte Küchen) oder den Transport von Neumöbeln für Verbraucher handelt es sich rechtlich um Frachtgeschäfte, bei denen andere Haftungsgrenzen und Schadensmeldefristen gelten als beim Transport von Umzugsgütern. Für diese Geschäftsfelder empfiehlt die AMÖ den Frachtvertrag, den Sie ebenfalls hier herunterladen können, unverbindlich zur Anwendung.
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