Die AMÖ hat einen vollständigen Umzugsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge und Lagerungen sowie die dazu gehörigen Haftungsinformationen entwickelt, die sowohl bei Umzugsverträgen von Privat- als auch von Geschäftskunden zur Anwendung kommen können.
Sämtliche Vorlagen werden regelmäßig überarbeitet und an das geltende Recht angepasst. Alle Dokumente liegen in deutscher und englischer Sprache vor.
Umzüge: AGB [Download]
AGB Umzug 2022 [PDF]
AGB Umzug 2022 in Englisch [PDF]
Umzüge: AGB + Haftunfsinformationen [Download]
AGB Umzug 2022 + Haftungsinformationen [PDF]
AGB Umzug 2022 + Haftungsinformationen in Englisch [PDF]
Umzüge: AGB + Haftunfsinformationen + vertrag [Download]
AGB Umzug 2022 + Haftungsinformationen + Umzugsvertrag [PDF]
AGB Umzug 2022 + Haftungsinformationen + Umzugsvertrag in Englisch [PDF]
Die wichtigste Änderung durch die Verbraucherrechte-Richtlinie betrifft das vierzehntägige Widerrufsrecht, das Verbrauchern zusteht, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurde, oder es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Hiervon betroffen sind grundsätzlich auch die Verträge der Möbelspedition.
Allerdings wurden Verträge zur Warenbeförderung vom Widerrufsrecht ausgenommen, sofern der Vertrag einen bestimmten Termin oder Zeitraum zur Dienstleistungserbringung vorsieht. Der Begriff der „Warenbeförderung“ umfasst dabei auch die Beförderung von Umzugsgütern.
Die Unternehmen müssen seit Juni 2014 zahlreiche Informationspflichten erfüllen, die in den neuen Umzugsvertrag und in die neuen AGB aufgenommen wurden. Wird ein Vertrag außerhalb der Geschäftsräume geschlossen, ist dem Verbraucher eine Vertragskopie oder eine Bestätigung des Vertragsinhalts in Papierform auszuhändigen. Die Übermittlung per E-Mail ist nur zulässig, wenn der Kunde dieser vor Vertragsschluss zustimmt hat. Der neue Umzugsvertrag der AMÖ enthält ein entsprechendes Unterschriftsfeld. Es ist aber auch möglich, die Zustimmung zur Übermittlung per E-Mail schon bei der Besichtigung einzuholen.
Der Umzugsvertrag wurde zwar insbesondere im Hinblick auf die geänderten Verbraucherrechte aufgesetzt, er kann jedoch auch für Verträge mit Geschäftskunden genutzt werden. Gleiches gilt für die überarbeiteten Geschäftsbedingungen und Haftungsinformationen. Der neue Umzugsvertrag wurde vom Gesamtvorstand der AMÖ unverbindlich zur Anwendung empfohlen.
Hinweis zu „Unvorhersehbare Lagerungen“: Kommt es beim Umzug von Geschäftskunden zu einer Teileinlagerung oder unvorhergesehenen Zwischenlagerungen, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Die AGB Umzüge und Lagerungen verweisen automatisch in die ALB. Bei Umzügen von Verbrauchern sollten Sie einen schriftlichen Lagervertrag schließen, wenn die transportbedingte Zwischenlagerung einen Zeitraum von 6 Wochen übersteigt.